Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) weist auf Besonderheiten von Gebäudeversicherungen bei Frostschäden hin. Während Schäden durch gefrorenes Leitungswasser, beispielsweise an Kesseln oder Heizkörpern, im Regelfall ersetzt werden, kommen die Versicherer für Schäden an Dachrinnen oder Fallrohren meist nicht auf, wie VZS-Versicherungsexpertin Andrea Heyer in Leipzig sagte.
Quelle: t-online.de